AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von RENTYOURLUXURY

Anwendungsbereich
Sämtliche Dienstleistungen werden von der Firma rent your luxury establishment (nachfolgend Vermieterin oder RENTYOURLUXURY genannt) mit Sitz in Balzers, Fürstentum Liechtenstein, erbracht, die Eigentümerin der Miettaschen ist und bleibt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Mit dessen Annahme bestätigt der Mieter, diese AGB gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren:

Geschäftszweck
Die Vermieterin betreibt einen Designer-Taschenverleih und garantiert die Echtheit aller Taschen. Der Nachweis der Originaltaschen lässt sich unter anderem durch Datacodes im Innern der Taschen überprüfen. Mieter können Taschen gemäss ihrem Vertrag und den folgenden Bestimmungen leihen.

Vertragsschluss
a) Der Mieter muss sich auf der Webseite von RENTYOURLUXURY (rentyourluxury.com) registrieren und anmelden, um Designer-Taschen mieten zu dürfen. Damit erhält der Mieter die Möglichkeit, Taschen je nach Angebot / Verfügbarkeit zur Miete zum jeweils gültigen Preis verbindlich anzufordern. Die Buchung der gewünschten Tasche(n), die der Mieter tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des liechtensteinischen ABGB.

b) Erst mit der E-Mail-Bestätigung durch die Vermieterin, die damit dieses verbindliche verbindliche Angebot bestätigt, kommt ein Vertrag zwischen der Vermieterin und dem Mieter zustande.

c) Die Vermieterin behält sich vor, ein solches Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

d) Mit Abschluss der Anmeldung auf der Website www.rentyourluxury.com akzeptiert der Mieter für alle hier abgeschlossenen Mietverträge die vorliegenden AGB. Der Mieter verpflichtet sich, die Vermieterin über alle Änderungen der bei der Anmeldung aufgeführten Angaben (Adresse, Kreditkarte etc.) unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter bestätigt mit seiner Anmeldung von den auf den Vertrag zwischen ihm und der Vermieterin anwendbaren Tarifen und diesen AGB Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.

Taschenverleih, Mietpreise, Fälligkeit
a) Die vertraglichen Konditionen richten sich nach den vom Mieter gewählten Taschen, die der Mieter in seinen Warenkorb legt. Der Mieter kann den Vertragsinhalt sowie die geltenden Preise jederzeit über den Menüpunkt: „Mein Konto“ einsehen.

b) Der Kunde wählt aus dem RENTYOURLUXURY-Sortiment seine Wunschtasche(n) aus und erstellt seinen persönlichen Warenkorb mit den Taschen, die er ausleihen möchte. Pro Person können gleichzeitig maximal drei Taschen ausgeliehen werden.

c) Die Leistungen der Vermieterin beinhalten die Vermietung einer oder mehrerer Taschen (bis zu drei Taschen möglich) inklusive etwaigen Zubehörs (z.B. Staubbeutel oder Schlüssel und Schloss) sowie die Übergabe der Taschen in einer geeigneten, bereits vorfrankierten Hin- sowie Rückverpackung zum Versand.

d) Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und beinhalten Verpackungskosten, Versand- und Rückversandporti, die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile. Es wird keine andere Währung akzeptiert. Die Preise gelten ausschliesslich für Bestellungen im Onlineshop.

e) Die Vermieterin beliefert Mieter in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

f) Der Versand der Taschen erfolgt zum vom Mieter im Bestellvorgang eingegebenen Datum. Die Vermieterin bemüht sich, die Lieferwünsche des Kunden zu berücksichtigen, kann jedoch nicht garantieren, dass eine bestimmte Tasche zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist. Auf Verzögerungen auf dem Versandwege hat die Vermieterin keinen Einfluss, weshalb dafür kein Schadenersatz geltend gemacht werden kann.

g) Die Leihfrist ist durch die gewählte Leihdauer, das Bestehen des Vertrags­verhältnisses und die ordnungsgemässe Zahlung begrenzt. Die Tasche(n) müssen inklusive etwaigen Zubehörs (insbesondere inkl. Staubbeutel) spätestens auf Ende der Leihfrist wieder bei der Vermieterin eingetroffen sein.

Zahlung
a) Die Leihgebühr ist abhängig von dem vom Kunden gewählten Vertrag und ist im Voraus ohne jeden Abzug an die Vermieterin zu zahlen.

b) Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die Taschen auch nach erfolgreicher Bezahlung nicht zu vermieten. Der Betrag wird dann voll zurückerstattet. Eine Barauszahlung des Betrags ist ausgeschlossen.

c) Der Mieter hat die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte (Postfinance,VISA oder MasterCard).

Umbuchung / Rücktritt
Der Mieter hat kein Rücktrittsrecht. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, vom Vertrag innerhalb von drei Tagen zurückzutreten, ohne einen bestimmten Grund zu nennen.

Kaution
Die Vermieterin ist berechtigt, neben dem voraussichtlichen Mietpreis eine Kaution in Höhe des Warenwertes für den möglichen Fall der Beschädigung, des Untergangs oder des Diebstahls der Tasche zu verlangen. Die Kaution wird dem Mieter bei Taschenrückgabe rückvergütet bzw. gutgeschrieben. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Diebstahls der Tasche wird sie mit eventuellen Schadenersatzansprüchen des Vermieters verrechnet.

Bonitätsprüfung
RENTYOURLUXURY behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Mieter anzustellen. Einzelne Zahlungsmittel können ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausgeschlossen werden.

Ermächtigung zur Belastung der Kreditkarte
Der Mieter berechtigt mit Vertragsabschluss RENTYOURLUXURY unwider­ruflich, den vereinbarten Preis der vom Mieter benannten Kreditkarte zu belasten. Die gesamte Zahlungs­abwicklung der Taschenmiete muss mit der bei Vertragsabschluss angegebenen Kreditkarte erfolgen. Mietzins und Kaution müssen im Zeitpunkt der Taschen­übergabe durch ein Approval (die Genehmigung) des Kreditkarteninstituts sichergestellt sein. Wird dieser Approval (die Genehmigung) nicht erteilt, kann die RENTYOURLUXURY die Taschen­übergabe bzw. den Taschenversand verweigern.

Verzug
a) Wird durch Verschulden des Mieters die Tasche nicht rechtzeitig, also nach Ablauf der Mietfrist, an die Vermieterin retourniert, so muss der Kunde für die verlängerte Mietdauer und die entstehenden Bank- und Verwaltungsgebühren aufkommen. Die Verzugskosten der Vermieterin betragen CHF 10.00 pro Mahnung, CHF 10.00 pro Rücklastschrift bzw. fehlgeschlagener Buchung und CHF 50.00 bei Kreditkartenzahlung. Gebühren von externen Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten werden 1:1 in Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass keine oder erheblich niedrigere Verzugskosten entstanden sind.

b) Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Vermieterin berechtigt, den Kunden nicht mehr zu beliefern. Ferner ist die Vermieterin in diesem Fall ermächtigt, die beim Kunden befindlichen Taschen nebst etwaigem Zubehör zurückzufordern oder pro Tasche einen Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (für Staubbeutel werden pauschal CHF 40.00 pro Stück berechnet, für Schlüssel und Schlösser CHF 65.00 pauschal) zu verlangen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist.

c) Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Die Kosten der Rücksendung im Verzugsfall (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) gehen zu Lasten des Kunden.

Beförderung der Taschen
a) Für die Beförderung der Taschen benutzt der Kunde die ihm durch die Vermieterin zur Verfügung gestellte Dispobox sowie die GAS-Etikette, die von der Vermieterin bei der Bestellung mitgeliefert wurde. Sollte die Dispobox nicht zurückgeschickt werden, behält sich die Vermieterin vor, für diese CHF 50.00 in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution einzubehalten.

b) Im Falle von Unregelmässigkeiten behält sich die Vermieterin vor, im Namen und Auftrag des Kunden einen Nachforschungs­auftrag bei dem mit der Versendung der Taschen beauftragten Dienstleistungs­unternehmen zu stellen sowie gegebenenfalls pro Tasche einen Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Vertragsgemässsser Gebrauch der Tasche(n)
a) Mieter dürfen das Mietobjekt ausschliesslich zum vereinbarten Gebrauch, insbesondere nur zum privaten Gebrauch, benützen. Das Mietobjekt darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.

b) Der Mieter verpflichtet sich, die Handtasche schonend und ordnungsgemäss zu behandeln, insbesondere vor etwaigen Schäden zu schützen und sorgfältig mit der geliehenen Handtasche umzugehen.

c) Dem Mieter wird die Tasche in einwandfreiem Zustand überlasen und wir erwarten bei Rückgabe denselben Zustand vorzufinden. Etwaige bestehende Schäden an der Ware werden in unserem Online-Shop offengelegt und sind zum Zeitpunkt der Bestellung der Beschreibung auf der Website zu entnehmen.

Beschränkte Haftung Vermieterin
Jede Haftung der Vermieterin gegenüber dem Mieter für jede Art von vertraglichen und/oder ausservertraglichen Personen- und/oder Sachschäden, einschliesslich der Haftung für mittelbare und/oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn, Mängelfolgeschäden, Verspätungsschäden, verpasste Anschlüsse und Gelegenheiten zum Geschäftsabschluss etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Sorgfalts- und Anzeigepflichten des Mieters
Im Falle eines Unfalles, Diebstahls, Brandes oder sonstigen Schäden an der Tasche hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich zu verständigen und alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens nötig und dienlich ist. Insbesondere hat er bei jedem Schadenfall sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Das gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, hat der Mieter dies gegenüber der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Dem Mieter ist es untersagt, einen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen, es sei denn die Verweigerung der Anerkennung oder Befriedigung durch den Mieter wäre nach den Umständen offensichtlich grob unbillig. Der Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter, bei einem Schadenfall Einsicht in polizeiliche und/oder behördliche Akten zu nehmen.

Haftung und Versicherung
a) Der Mieter ist für alle Schäden am Mietobjekt sowie für den Verlust des Mietobjekts haftbar. Er haftet, unabhängig vom Verschulden, bis zur vollen Höhe des Mietobjektwerts. Unabhängig von der Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung haftet der Mieter für alle Schäden als Folge von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

b) Bei Überlassung der Tasche an einen Dritten hat sich der Mieter dessen Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig.

Umfang der Haftung
Die Schadenersatzpflicht des Mieters umfasst neben dem tatsächlichen Schaden (z.B. Taschenwert bzw. Reparaturkosten, Transport, Haftpflicht-Selbstbehalt und Bonusverlust etc.) die Kosten eines Gutachtens und eine Bearbeitungs­pauschale von CHF 150.00. Die Vermieterin ist berechtigt, im Schadenfall Schadenursache, Umfang und Bezifferung des Schadens durch einen Fachgutachter auf Kosten des Mieters feststellen zu lassen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Feststellungen und die Schadensbezifferung eines solchen Gutachtens mit für ihn bindender Wirkung der Schadensregulierung zugrunde gelegt werden. Ist die Tasche als Folge eines Schadenfalls für die Vermieterin nicht nutzbar, so kann sie für die Dauer der Reparatur den Nutzungsausfall zu den pauschalen Tagesansätzen in Höhe von CHF 10.00 pro Tag in Rechnung stellen. Ein Nutzungsausfall setzt sich aus den Reparaturkosten, aus dem entgangenen Gewinn, aus der Entschädigung des Minderwertes sowie aus den Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen Ersatzes zusammen. Bei einem Totalschaden werden die Kosten für die Neuanschaffung des Mietobjekts sowiezusätzlich pauschal ein Nutzungsausfall von einer Woche in Rechnung gestellt. Erfolgt die Schadenersatzzahlung nicht fristgerecht, wird ab der zweiten Mahnung jeweils eine Mahngebühr von CHF 10.00 erhoben. Alle weiteren Kosten, welche im Zusammenhang mit der Eintreibung der Schadenersatzforderung entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.

Rückgabe der Tasche
a) Der Mieter verpflichtet sich, die Tasche gemäss den im Mietvertrag fest­gehaltenen Angaben betreffend Ort, Datum und Zeit der Rückgabe zurückzugeben.

b) Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Vermieterin berechtigt, den Kunden zu mahnen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Mietzinsen länger als 10 Tage im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen kann.

c) Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mietvertrag kann NICHT verlängert werden.

Persönliche Daten des Mieters
Persönliche Daten, die der Mieter an die Website von RENTYOURLUXURY elektronisch übermittelt, z.B. Namen, Postanschrift, E-Mail-Adresse oder andere persönliche Angaben, werden von RENTYOURLUXURY nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Lücke offenbart.

Änderungen
Die Vermieterin weist den Kunden auf mögliche Änderungen dieser AGB ausdrücklich hin und räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, von der Änderung Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, den geänderten AGB binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen, es sei denn, die Änderung beziehe sich auf das nachträgliche Entstehen einer Äquivalenzstörung oder Regelungslücke und ist inhaltlich so bestimmt, dass sie dem Transparenzgebot genügt. Die Vermieterin weist den Kunden bei der Übermittlung einer Neufassung auf sein Widerrufsrecht unter Angabe der Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen im Falle der Nichtausübung des Widerspruchrechts gesondert hin.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Unternehmensinformation:
rent your luxury establishment
Irafrieg 16
FL-9496 Balzers
Handelsregister Liechtenstein, Registernummer FL-0002.539.582-7

info@rentyourluxury.com
Geschäftsführerin: Marisa Fabiano

Wahlweiser Gerichtsstand: Vaduz
Diese AGB unterstehen Liechtensteiner Recht.

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